Für die Umsetzung der Idee und zwischenzeitlich entstandenen Planung musste eine geeignete Rechtsform gefunden werden. Dies ist die Stiftung.
Neben der bereits laufenden Planung zur Wohnanlage wurden die Rahmenbedingungen für eine Stiftung ermittelt und Gespräche mit den zuständigen Ministerien des Landes geführt. Auch hier erhielt Herr Roth eine umfassende Unterstützung. Der Weg und die Rahmenbedingungen für die Gründung der Stiftung sowie ihre Rechtswirkung wurden zügig geklärt.
Der notwendigen Vorstand sollte aus mehreren Peronen gebildet werden. Herr Roth diese Personen selber ausgesucht und hatte es nicht schwer, sie für seine Idee zu gewinnen.
Eine Satzung regelt die Struktur, den Zweck und die Aufgaben der Stiftung. Der Satzungstext wurde verfasst und dem Innenministerium vorgelegt und genehmigt.